Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah
Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf, Telefon: 0711 918 32 22, Fax: 0711 918 32 23, EMail: info(at)tauchturm.com.
Präambel
Reiseveranstalter ist das Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah, Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf. Für Reisebuchungen mit dem Tauchsportcenter Esslingen - nachfolgend Reiseveranstalter genannt - gelten die nachstehenden Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrags / Buchung
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie seine eigenen einzustehen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Reiserechnung sind 20% des Reisepreises, bzw. mindestens 25,00 € pro Person zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert auf folgende Bankverbindung: Untertürkheimer Volksbank eG, Kto 2 982 013, BLZ 600 603 96 zu überweisen.
2.2 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt, so ist der volle Reisepreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung / Reiserechnung zur Zahlung fällig.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 4.4 zu belasten.
3. Leistungen
3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Flyern sowie den Beschreibungen auf der Homepage des Veranstalters. Nebenabreden und besondere Vereinbarungen müssen in der Buchung sowie in der Reisebestätigung aufgeführt werden.
3.2 Inhalte von Orts- bzw. Hotelprospekten haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
3.3 Soweit eine Tauchreise in der Ausschreibung nicht anders beschrieben ist, schließt der Preis folgende Leistungen ein: Unterbringung im Doppel- oder Mehrbettzimmer, Verpflegung gemäß Ausschreibung (z. B. Frühstück, Halbpension, etc.), Reiseleitung.
3.4 Die Anreise zum Reiseziel sowie der Transport des Gepäcks und der Tauchausrüstung ist nicht Bestandteil des Reisevertrags und erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
4. Rücktritt durch den Kunden / Stornierung / Umbuchung
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, gelten die unter Punkt 4.4 aufgeführten Stornobedingungen.
4.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
4.4 Stornobedingungen für Tauchreisen des Tauchsportcenter Esslingen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mind. 25,00 €
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
7 Tage bis Reiseantritt oder "No show" (Nichterscheinen): 100% des Reisepreises
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde am Reiseziel vorgebuchte Reiseleistungen z. B. Tauchpakete, Tagesausflüge, etc., ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Veranstalter.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter und seines örtlichen Beauftragten, nachhaltig stört oder sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
6.1 b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis per Banküberweisung zurück.
6.2 Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die vom Veranstalter nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Veranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr.
6.3 Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Kunden, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. Der Veranstalter darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt.
7.2 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, an Tauchfahrten, etc. beteiligt sich der Kunde stets auf eigene Gefahr.
7.3 Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Auf Wunsch ist der Veranstalter bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung behilflich.
10. Tauchunfallversicherung
Der Abschluss einer Tauchunfallversicherung, z. B. von DAN (Divers Alert Network) wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Eine Tauchunfallversicherung deckt u. a. die Kosten für eine notfallmedizinische Behandlung sowie Druckkammerbehandlung und die Rückführung des Tauchers nach Erstbehandlung vor Ort ins Heimatland. Nähere Informationen hierzu unter www.daneurope.org.
11. Tauchkurse / Tauchprogramme
Der Kunde muss seine Tauchtauglichkeit durch den Besitz einer gültigen Tauchtauglichkeit nachweisen, wenn er an Tauchkursen oder Tauchprogrammen teilnehmen möchte. Während der Tauchkurse und -programme muss der Kunde den Tauchlehrern und Betreuern Folge leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Kunden, die ein spezielles Tauchprogramm (z. B. Non-Limit-Tauchen) buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation ein gebuchtes Tauchprogramm ggf. umzuschreiben oder den Kunden von der Teilnahme auszuschließen. Der Kunde taucht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12.2 In den Flyern und den Ausschreibungen des Veranstalters hinausgehende Zusagen an den Kunden sind unwirksam, sofern sie nicht in der Reisebestätigung enthalten sind.
13. Allgemeines
13.1 Alle Angaben in den Flyern und in den Ausschreibungen auf der Homepage des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung.
13.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten.
13.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden.
13.4 Tritt das Tauchsportcenter Esslingen lediglich als Vermittler einer Reise auf, so gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.